
Die neuen Verbraucherrechte – Richtlinien und ihre Folgen
Neue Bestimmungen bzgl. Informationsbereitstellung, Widerrufsrecht, Zahlartenzuschlägen und Kundenhotlines sind der Kern der neuen VRRL.
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Sie haben häufiger Gäste aus dem Ausland deren Heimatwährung nicht der Euro ist? Diese Gäste können Sie mit einem besonderen Service beglücken: Der Direct Currency Conversion (DCC) – sprich, der direkten Währungsumrechnung während des Bezahlprozesses.
Ihre Gäste können dank DCC beim Bezahlvorgang auf dem Kartenterminal wählen, ob sie in Euro oder in ihrer Landeswährung bezahlen wollen. Wählen Sie ihre Landeswährung, wird der Euro-Betrag zum aktuell gültigen Interbanken-Wechselkurs in die Landeswährung des Gastes umgerechnet und ihm der Zahlbetrag in seiner Landeswährung angezeigt. Für diesen Service wird dem Gast zwar eine Wechselgebühr berechnet, diese würde im Falle einer Abbuchung in Euro aber ebenso anfallen. Nutzt der Gast DCC, erhält diese Wechselgebühr der von Ihnen gewählte Zahlungsanbieter, bezahlt er in Euro, kassiert die Hausbank des Kunden die Wechselgebühr. Die Wechselgebühr fällt also ohnehin an. Doch während die Hausbank des Kunden die Gebühr vollständig in die eigene Tasche steckt, beteiligt Ihr Zahlungsanbieter Sie an seinen Einnahmen aus den DCC-Gebühren. Sie können mit diesem sogenannten Kickback Ihre Payment-Kosten senken.
Ob die Wechselgebühr Ihres Zahlungsanbieter oder die der Hausbank identisch oder unterschiedlich hoch sind, ist von Anbieter zu Anbieter sowie von Hausbank zu Hausbank zu Hausbank unterschiedlich. Wieviel Ihr Gast im Falle von DCC an Wechselgebühr bezahlen muss wird ihm jedoch bei jedem Währungsumrechnungsvorgang vor dem bezahlen unter dem Zahlbetrag angezeigt. Wieviel er bei seiner Hausbank für die Umrechnung von Euro in seine Landeswährung bezahlt, erfährt er entweder bei der Abbuchung von seinem Konto oder aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis seiner Hausbank.
Und wie hoch sind die Einnahmen aus dem DCC-Kickback für Ihren Betrieb? Die Höhe des Kickbacks ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, liegt aber meist bei ca. 1 % vom Zahlbetrag. Da kann je nach eingesetztem Kartentyp das Kickback höher sein, als das Disagio, dass Sie ihrem Zahlungsanbieter für die Zahlungsabwicklung bezahlen. Somit sparen Sie sich bei allen Zahlvorgängen, bei denen der Gast DCC wählt ganz oder zumindest zum Teil Ihre Payment-Kosten.
✅ Wählen Sie einen Zahlungsanbieter, der DCC unterstützt
✅ Fragen Sie den Zahlungsanbieter, ob er ein DCC Kickback bezahlt und wie hoch dieses ist
✅ Ist DCC auf Ihren Terminals aktiviert, kann Ihr Gast beim Bezahlvorgang wählen, ob er in Euro oder in seiner Landeswährung bezahlen möchte.
✅ Wählt der Gast seine Landeswährung, wird ihm der Zahlbetrag in seiner Landeswährung angezeigt. Unter dem Zahlbetrag steht der Prozentsatz, der als Gebühr für die Währungsumrechnung berechnet wird.
✅ Am Ende jeden Monats erhalten Sie von Ihrem Zahlungsanbieter eine separate Abrechnung über die Höher der per DCC abgewickelten Umsätze und der daraus für Sie resultierenden DCC-Provision.
💡 Wenn Sie Ihre Internationalen Gäste vor dem Bezahlen darauf hinweisen, dass er auch in seiner Landeswährung bezahlen kann, steigert das die DCC-Quote.
👉 Unabhängige Beratung zum Thema DCC und natürlich auch zu allen anderen Aspekten zum Thema Payment in der Hotellerie gibt es bei den Experten von How2Pay Consulting & Solutions.
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