Identitätsdiebstahl – Das Hauptproblem von Onlinebetrug
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Seit 1. Januar 2021 ist die verlängerte Frist für die Einführung der starken Kundenauthentifizierung (Zwei-Faktor-Authentifizierung – 3D-Secure), im Rahmen der PSD2 in Europa bei der Abwicklung von Kreditkartenzahlungen abgelaufen. Seit diesem Tag muss prinzipiell (von ein paar fest definierten Ausnahmen abgesehen) bei der Abwicklung aller Kreditkartenzahlungen im eCommerce die Zwei-Faktor-Authentifizierung zum Einsatz kommen. Damit war die ursprünglich zum 14. September 2019 geplante Einführung der Starken Kundenauthentifizierung (Zwei-Faktor-Authentifizierung) mit mehr als einem Jahr Verspätung in Kraft getreten. Die Europäischen Kommission hat den nationalen Regulierungsbehörden (BaFin für DE) ein „Ramp-up“ Phase ermöglicht. Für DE und AT endet diese „Ramp-up“ Phase am 14.03.2021 und ab Montag den 15.03.2021 müssen deutsche und österreichische Kartenherausgeber (Issuer) die regelkonforme Verarbeitung sicherstellen.
Aber auch wenn die Banken und alle an der Umstellung beteiligten Finanz- und Technologie-Unternehmen Aufschub erhalten hatten, ist die zusätzliche Zeit offensichtlich nicht von allen beteiligten Unternehmen zur Implementierung fehlerfreier Prozesse genutzt worden. Es gibt immer noch Kreditkartentransaktionen ohne starke Kundenauthentifizierung (3D-Secure), die nicht als Ausnahme gekennzeichnet sind.
Aufgrund von Fehlern bei der technischen Implementierung der Zahlungsschnittstellen gibt es leider in bestimmten Szenarien und Konstellationen immer noch Probleme bei der Abwicklung der Zwei-Faktor-Authentifizierung. Das führt in der Konsequenz zu unnötigen Ablehnungen von Kreditkartenzahlungen.
Ursächlich für die auftretenden Probleme sind meist Fehler in der Anbindung der Webshops an den Payment Service Provider (sei es in der API-Schnittstelle oder den verwendeten PlugIns) oder in der Verarbeitung der Transaktionen beim Payment Service Provider.
Wie zuvor bereits geschildert, treten die Fehler bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung nur in bestimmten Szenarien und auch nicht bei allen Zahlungslösungs-Anbietern auf. So sind Szenarien, bei denen eine einmalige Zahlung die in einem durchgehenden Prozess mit starker Kundenauthentifizierung (3D-Secure) durchgeführt werden, wohl fast nicht von den Problemen betroffen.
Darüber, welche Zahlungslösungs-Anbieter betroffen sind, gibt es keine offiziellen Informationen. Kein Anbieter wird öffentlich kundtun, dass es bei ihm Probleme mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung gibt.
Inkorrekte Kennzeichnung (Flagging) von Kreditkartenzahlungen dürften ab Montag 15.03.2021 zu Ablehnungen in Deutschland und Österreich führen. Inkorrekte Kennzeichnung kann einerseits durch die fehlende Kennzeichnung als erlaubte Ausnahme (Exemption) oder andererseits durch eine fehlerhafte Übermittlung der 3D-Secure Details in der Autorisierung entstehen.
Es wird sicher eine Weile dauern, bis alle betroffenen Zahlungslösungsanbieter Ihre Systeme so angepasst haben, dass in allen Anwendungsszenarien eine fehlerfreie Zwei-Faktor-Authentifizierung gewährleistet ist.
Für Sie als Onlineshop-Betreiber bedeutet das:
Überwachen Sie in den nächsten Wochen aufmerksam die Ablehnungsquote bei den Kreditkartenzahlungen in Ihrem Online-Shop.
Vergleichen Sie die aktuellen Ablehnungsquoten mit den Ablehnungsquoten Ende 2020.
Wenn Sie eine erhöhte Ablehnungsquote bei den Kreditkartenzahlungen in Ihrem Online-Shop feststellen, sollten sie sich die betroffenen Transaktionen genauer anschauen. Dazu können Sie bei den meisten Payment Service Providern anhand von Status-Meldungen oder Status-Codes auswerten, was der Grund für die Ablehnung war. Um diese Informationen richtig zu interpretieren, bedarf es allerdings einiger Fachkenntnis und Erfahrung. Ihr Payment Service Provider kann Ihnen bei der Auswertung und der korrekten Interpretation helfen. Alternativ können Sie sich an unabhängige Payment-Experten wenden, die Ihnen bei der Auswertung und der Kommunikation mit Ihrem Payment Service Providers behilflich sind.
Die Payment-Experten von How2Pay stehen Ihnen hierfür gerne mit Rat und Tat zu Seite. Fordern Sie einfach über den untenstehenden Button den Rückruf eines unserer Experten an.
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